Abo kündigen (Zeitschrift, Streaming, Mitgliedschaft)
Allgemeine Vorlage zur Kündigung von Abonnements wie Zeitschriften-, Zeitungs- oder Streaming-Abos und ähnlichen Laufzeitverträgen.
Für Verbraucherverträge über regelmäßige Lieferungen oder Leistungen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt: Nach einer stillschweigenden Verlängerung kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung in Textform reicht aus.
So versenden Sie dieses Schreiben in 3 Minuten online:
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Vorlage anpassen
Fügen Sie Ihre Vertragsnummer und persönlichen Daten direkt im Browser-Editor ein.
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Einschreiben wählen
Wählen Sie Einschreiben Einwurf für einen rechtssicheren Zugangsnachweis nach § 130 BGB.
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Druck & Zustellung
Wir drucken, kuvertieren und übergeben Ihren Brief noch am selben Werktag der Deutschen Post.
Welche Kündigungsfrist gilt für mein Abo?
Mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge hat sich die Rechtslage für Abos, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, deutlich verbessert. Die erste Laufzeit darf in Allgemeinen Geschäftsbedingungen höchstens zwei Jahre betragen, die Kündigungsfrist zum Ende dieser Laufzeit höchstens drei Monate.
Verlängert sich das Abo danach stillschweigend, darf das nur auf unbestimmte Zeit geschehen. Sie können dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Für ältere Verträge können noch die früheren Regeln gelten, nach denen auch eine Verlängerung um bis zu ein Jahr zulässig war – ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen lohnt sich.
Formvorschriften: Textform genügt
Anbieter dürfen für die Kündigung keine strengere Form als die Textform verlangen (§ 309 Nr. 13 BGB). Eine Unterschrift ist also nicht nötig. Wurde das Abo über eine Website abgeschlossen, muss der Anbieter außerdem einen gut sichtbaren Kündigungsbutton bereitstellen.
Trotzdem behaupten Anbieter gelegentlich, eine Kündigung sei nie angekommen. Mit einem Brief per Einschreiben haben Sie einen dokumentierten Zugang und müssen sich nicht auf Bestätigungs-E-Mails verlassen.
Diese Angaben sollten nicht fehlen
Damit der Anbieter Ihre Kündigung eindeutig zuordnen kann, nennen Sie den Namen des Abos, Ihre Kunden- oder Abonummer und die Anschrift, unter der das Abo geführt wird. Die Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ stellt sicher, dass die Kündigung auch dann wirkt, wenn Sie das genaue Vertragsende nicht kennen.
Abo-Kündigung online als Brief verschicken
Mit BriefDirekt passen Sie die Vorlage direkt im Browser an und versenden sie als echten Brief. Standardbriefe kosten 2,35 € inklusive Druck und Porto, ein Einschreiben Einwurf kostet 2,70 € zusätzlich. Bei Eingang an Werktagen vor 14:00 Uhr geht Ihr Brief noch am selben Tag zur Deutschen Post.
Schritt für Schritt: Abo kündigen
Suchen Sie Ihre Kunden- oder Abonummer heraus. Sie steht meist auf der Rechnung, auf dem Adressaufkleber der Zeitschrift oder im Kundenkonto. Prüfen Sie, wann das Abo abgeschlossen wurde und ob die Erstlaufzeit bereits abgelaufen ist.
Tragen Sie die Daten in die Vorlage ein und schicken Sie den Brief an die Anschrift des Verlags oder Anbieters, die im Impressum oder in den Vertragsbedingungen steht. Bewahren Sie Kopie und Zustellnachweis auf und prüfen Sie nach dem Vertragsende Ihre Kontoauszüge auf weitere Abbuchungen.
Checkliste für die Abo-Kündigung
Name des Abos genau angegeben? Kunden- oder Abonummer vollständig? Anschrift, unter der das Abo geführt wird, genannt – besonders wichtig nach einem Umzug? Bei Geschenkabos: Name des Empfängers und des Zahlers angegeben? Formulierung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ enthalten? SEPA-Lastschriftmandat zum Vertragsende widerrufen?
Häufige Fehler
Viele kündigen nur die App oder das Konto, nicht aber den eigentlichen Vertrag. Das Löschen einer App beendet kein Abo. Ebenso reicht es nicht, die Lastschrift einfach zurückgehen zu lassen: Der Vertrag läuft dann weiter, und es können Kosten für Rücklastschriften entstehen.
Achten Sie bei Abos, die über App-Stores oder andere Plattformen abgeschlossen wurden, darauf, wo der Vertrag tatsächlich besteht. In diesem Fall ist oft die Plattform Ihr Vertragspartner und die Kündigung erfolgt dort.
Abo-Fallen erkennen und vermeiden
Viele ungewollte Abos entstehen aus Gratis- oder Probeangeboten, die sich nach einigen Wochen automatisch in ein kostenpflichtiges Abo verwandeln. Notieren Sie sich bei solchen Angeboten sofort das Datum, bis zu dem Sie kündigen müssen, und kündigen Sie im Zweifel direkt nach Abschluss.
Ist Ihnen ein Abo untergeschoben worden, das Sie nie bestellt haben, bestreiten Sie den Vertragsschluss schriftlich und zahlen Sie nicht vorschnell. Wurde das Abo online oder telefonisch abgeschlossen, kann zusätzlich das 14-tägige Widerrufsrecht bestehen. Dafür finden Sie bei uns eine eigene Widerrufsvorlage.
Häufige Fragen
Gilt das auch für Fitnessstudio-Verträge?
Ja, die Regeln des § 309 Nr. 9 BGB gelten grundsätzlich auch für Fitnessstudios. Für das Fitnessstudio gibt es auf BriefDirekt eine eigene Vorlage.
Kann ich ein Probeabo kündigen?
Ja. Achten Sie aber darauf, ob das Probeabo nach Ablauf automatisch in ein reguläres Abo übergeht, und kündigen Sie rechtzeitig vor diesem Termin.
Was tun, wenn der Anbieter die Kündigung nicht bestätigt?
Eine Bestätigung ist für die Wirksamkeit nicht nötig. Entscheidend ist, dass die Kündigung zugegangen ist. Bewahren Sie Ihren Zustellnachweis auf und widersprechen Sie späteren Abbuchungen.
Gilt die Ein-Monats-Frist auch für Versicherungen?
Nein. Versicherungsverträge sind von dieser Regel ausgenommen; für sie gelten eigene Vorschriften im Versicherungsvertragsgesetz.
Wann endet mein Abo nach der Kündigung?
Das hängt von der Laufzeit und der Kündigungsfrist ab. Ist die Erstlaufzeit vorbei und gilt § 309 Nr. 9 BGB, endet das Abo spätestens einen Monat nach Zugang Ihrer Kündigung.
Darf ich die bereits bezahlten Monate noch nutzen?
Ja. Bis zum Vertragsende haben Sie Anspruch auf die vereinbarte Leistung, zum Beispiel auf die Lieferung der Zeitschrift.
Kann ich ein Abo auch vor Ablauf der Erstlaufzeit kündigen?
Eine ordentliche Kündigung wirkt erst zum Ende der Erstlaufzeit. Sie können sie aber jederzeit vorher aussprechen, damit das Abo sich nicht verlängert.