Handyvertrag kündigen (Mobilfunkvertrag)
Vorlage zur Kündigung Ihres Handy- oder Mobilfunkvertrags zum Ende der Mindestlaufzeit, nach der Verlängerung oder per Sonderkündigung bei Vertragsänderungen.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (höchstens 24 Monate) können Mobilfunkverträge, die sich stillschweigend verlängert haben, jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Für die Kündigung genügt die Textform; ein Brief bietet aber den besten Nachweis.
So versenden Sie dieses Schreiben in 3 Minuten online:
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Vorlage anpassen
Fügen Sie Ihre Vertragsnummer und persönlichen Daten direkt im Browser-Editor ein.
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Einschreiben wählen
Wählen Sie Einschreiben Einwurf für einen rechtssicheren Zugangsnachweis nach § 130 BGB.
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Druck & Zustellung
Wir drucken, kuvertieren und übergeben Ihren Brief noch am selben Werktag der Deutschen Post.
Welche Kündigungsfrist gilt beim Handyvertrag?
Seit dem neuen Telekommunikationsgesetz darf die anfängliche Mindestlaufzeit eines Mobilfunkvertrags für Verbraucher höchstens 24 Monate betragen. Wie lange die Kündigungsfrist zum Ende dieser Mindestlaufzeit ist, steht in Ihrem Vertrag.
Haben Sie nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend – aber nur auf unbestimmte Zeit. Ab dann können Sie nach § 56 Abs. 3 TKG jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr ist nicht mehr zulässig.
Sonderkündigung bei Preiserhöhung oder Vertragsänderung
Ändert der Anbieter die Vertragsbedingungen einseitig, etwa durch eine Preiserhöhung, steht Ihnen nach § 57 TKG ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können dann innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung ohne Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen. Ausgenommen sind Änderungen, die ausschließlich zu Ihrem Vorteil sind oder gesetzlich vorgeschrieben werden.
Ergänzen Sie die Vorlage in diesem Fall um einen Satz wie: „Ich mache von meinem Sonderkündigungsrecht nach § 57 TKG aufgrund Ihrer Mitteilung vom [Datum] Gebrauch.“
Rufnummer mitnehmen
Sie haben einen Anspruch darauf, Ihre Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Meist beauftragen Sie die Portierung beim neuen Anbieter, der den Rest übernimmt. Es schadet aber nicht, den Wunsch bereits in der Kündigung zu erwähnen.
Warum per Brief kündigen, obwohl Textform reicht?
Anbieter müssen Kündigungen in Textform akzeptieren, und bei online geschlossenen Verträgen gibt es zusätzlich den Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Kommt es später zum Streit, etwa weil Ihre E-Mail angeblich nie angekommen ist, haben Sie mit einem Einschreiben einen dokumentierten Zugang. Mit BriefDirekt verschicken Sie die Kündigung in wenigen Minuten als echten Brief, auf Wunsch als Einschreiben.
Schritt für Schritt: Handyvertrag per Brief kündigen
Suchen Sie zuerst Ihre Kundennummer und die Rufnummer heraus. Beides finden Sie auf Ihrer Rechnung oder im Kundenportal des Anbieters. Prüfen Sie dort auch, wann die Mindestlaufzeit endet. Tragen Sie die Daten in die Vorlage ein und ergänzen Sie bei Bedarf den Satz zur Rufnummernmitnahme oder zum Sonderkündigungsrecht.
Adressieren Sie den Brief an die Kundenservice-Anschrift, die in Ihren Vertragsunterlagen oder im Impressum des Anbieters genannt ist. Versenden Sie das Schreiben anschließend mit Zustellnachweis, speichern Sie eine Kopie und warten Sie auf die Kündigungsbestätigung. Kommt nach zwei bis drei Wochen keine Bestätigung, fragen Sie nach.
Checkliste für die Kündigung
Kundennummer und Rufnummer korrekt angegeben? Bei mehreren Karten oder Zusatzoptionen: alle betroffenen Rufnummern aufgeführt? Name und Anschrift so geschrieben, wie sie beim Anbieter hinterlegt sind? Geburtsdatum als zusätzliches Erkennungsmerkmal ergänzt? Gewünschtes Vertragsende oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ genannt? Wunsch zur Rufnummernmitnahme vermerkt?
Häufige Fehler
Viele kündigen nur einen Teil des Vertrags, etwa die Hauptkarte, und vergessen gebuchte Zusatzpakete, Zweitkarten oder Multi-SIM-Optionen. Nennen Sie im Zweifel ausdrücklich, dass alle Leistungen unter der Kundennummer gekündigt werden sollen.
Ein weiterer Fehler: Die Kündigung wird an eine beliebige Adresse geschickt, etwa an einen Shop vor Ort. Shops sind oft eigenständige Partnerbetriebe. Nutzen Sie die offizielle Anschrift des Anbieters. Und lassen Sie sich nicht von Rückgewinnungsanrufen verunsichern: Eine wirksam zugegangene Kündigung bleibt wirksam, auch wenn Sie am Telefon nicht zustimmen.
Was nach der Kündigung zu tun ist
Sobald die Kündigungsbestätigung vorliegt, prüfen Sie das dort genannte Vertragsende. Weicht es von Ihrer Erwartung ab, widersprechen Sie zeitnah schriftlich. Sichern Sie vor dem Vertragsende wichtige Daten, etwa Kontakte, die nur auf der SIM-Karte gespeichert sind, und kündigen Sie gegebenenfalls separat gebuchte Drittanbieterdienste.
Kontrollieren Sie nach dem Vertragsende Ihre Kontoauszüge. Bucht der Anbieter weiter ab, obwohl der Vertrag beendet ist, können Sie einer SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Bank widersprechen und den Anbieter unter Hinweis auf Ihre Kündigung zur Erstattung auffordern.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Handyvertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen?
Eine ordentliche Kündigung wirkt erst zum Ende der Mindestlaufzeit. Vorzeitig geht es nur mit einem Sonderkündigungsrecht, etwa bei einseitigen Vertragsänderungen, oder aus wichtigem Grund.
Wann sollte ich kündigen?
Sie können schon lange vor dem Vertragsende kündigen. Die Kündigung wirkt dann zum nächstmöglichen Termin. Früh zu kündigen ist sicherer als knapp vor Fristende.
Was passiert mit einem subventionierten Smartphone?
Wurde das Gerät über monatliche Raten finanziert, laufen diese gegebenenfalls separat weiter. Prüfen Sie Ihren Vertrag auf eine eigene Ratenvereinbarung.
Brauche ich eine Unterschrift?
Nein. Für die Kündigung eines Mobilfunkvertrags genügt die Textform. Wichtig sind eindeutige Angaben zu Kundennummer, Rufnummer und Ihrer Person.
Kann ich einen Prepaid-Tarif kündigen?
Prepaid-Tarife haben meist keine Mindestlaufzeit. Wie und mit welcher Frist sie beendet werden, steht in den Vertragsbedingungen des Anbieters. Ein vorhandenes Restguthaben können Sie sich in der Regel auszahlen lassen.
Was ist, wenn der Anbieter die Kündigung ablehnt?
Eine fristgerechte Kündigung muss der Anbieter nicht annehmen, sie wirkt mit Zugang. Bewahren Sie Ihren Zustellnachweis auf und widersprechen Sie Abbuchungen nach dem Vertragsende.
Gilt die Kündigung auch für Zweitkarten?
Nur wenn Sie das im Schreiben deutlich machen. Nennen Sie alle Rufnummern oder schreiben Sie, dass sämtliche Leistungen unter der Kundennummer gekündigt werden sollen.